Juristische Begriffe wirken oft wie ein undurchdringlicher Dschungel. So auch beim „Wohnungsrecht“, das zunächst selbsterklärend klingt, in der Praxis aber komplexe Regelungen umfasst. Im Alltag sprechen viele vom „Wohnrecht“ – doch was steckt wirklich dahinter? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) liefert klare Definitionen, die helfen, den Unterschied zu verstehen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Wohnrecht“ und „Wohnungsrecht“ oft gleichgesetzt – rechtlich sind sie jedoch nicht identisch:
Wohnrecht bedeutet das Recht zur Mitbenutzung einer Immobilie. Eigentümer und Berechtigter nutzen die Wohnung gemeinsam.
Wohnungsrecht gewährt das Recht zur ausschließlichen Nutzung. Der Berechtigte darf die Wohnung allein nutzen, der Eigentümer ist von der Nutzung ausgeschlossen.
Beide Rechte können lebenslang bestehen und werden im Grundbuch eingetragen, unterscheiden sich aber im Umfang der Nutzung deutlich.
Die neue Liquidität bietet finanzielle Freiheit, wird oft zur Schuldentilgung oder zur Gestaltung eines aktiven Lebensabends genutzt. Allerdings reduziert das Wohnrecht den Marktwert der Immobilie.
Ansässig in Thüringen sind wir zugleich deutschlandweit für Sie tätig. Mit frischen Ideen, fundierter Expertise und nachhaltigen Immobilienkonzepten begleiten wir Menschen in ganz Deutschland dabei, zukunftsfähige Entscheidungen rund um ihre Immobilie zu treffen.
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