Immobilien­verrentung mit Wohn­recht auf Lebenszeit

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Das lebenslange Wohnrecht erlaubt einer Person, eine Immobilie bis zum Lebensende zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Es endet mit dem Auszug oder Tod der berechtigten Person. Eingetragen im Grundbuch, bleibt es auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Das Wohnrecht bezieht sich nicht auf das Verhältnis zum Eigentümer, sondern auf die Nutzung der Immobilie selbst. Es kann auch zeitlich befristet werden – etwa bei absehbarem Umzug in ein Pflegeheim.

Wohnrecht oder Wohnungsrecht auf Lebenszeit – worin liegt der Unterschied?

Juristische Begriffe wirken oft wie ein undurchdringlicher Dschungel. So auch beim „Wohnungsrecht“, das zunächst selbsterklärend klingt, in der Praxis aber komplexe Regelungen umfasst. Im Alltag sprechen viele vom „Wohnrecht“ – doch was steckt wirklich dahinter? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) liefert klare Definitionen, die helfen, den Unterschied zu verstehen.

Was unterscheidet Wohnrecht und Wohnungsrecht?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Wohnrecht“ und „Wohnungsrecht“ oft gleichgesetzt – rechtlich sind sie jedoch nicht identisch:

  • Wohnrecht bedeutet das Recht zur Mitbenutzung einer Immobilie. Eigentümer und Berechtigter nutzen die Wohnung gemeinsam.

  • Wohnungsrecht gewährt das Recht zur ausschließlichen Nutzung. Der Berechtigte darf die Wohnung allein nutzen, der Eigentümer ist von der Nutzung ausgeschlossen.

Beide Rechte können lebenslang bestehen und werden im Grundbuch eingetragen, unterscheiden sich aber im Umfang der Nutzung deutlich.

Auf einen Blick

Vorteile Immobilien­verrentung mit Wohn­recht auf Lebenszeit

Beim Verkauf einer Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht wird gebundenes Kapital freigesetzt, während die Verkäufer weiterhin in ihrem Zuhause wohnen dürfen

  • Kapitalfreisetzung: Immobilie wird verkauft, gebundenes Vermögen wird verfügbar
  • Lebenslanges Wohnrecht: Verkäufer bleiben in der Immobilie wohnen
  • Finanzielle Freiheit: Mittel können z. B. für Kredittilgung, Reisen oder Hobbys verwendet werden
  • Reduzierter Verkaufspreis: Wohnrecht senkt den Marktwert, Käufer zahlt weniger
  • Eingeschränkte Nutzung für Käufer: Immobilie kann nicht sofort selbst genutzt werden

Die neue Liquidität bietet finanzielle Freiheit, wird oft zur Schuldentilgung oder zur Gestaltung eines aktiven Lebensabends genutzt. Allerdings reduziert das Wohnrecht den Marktwert der Immobilie.

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