Die Sofortrente ist eine klassische Form der privaten Altersvorsorge. Durch eine einmalige Zahlung erhalten Versicherungsnehmer eine lebenslange, monatliche Rente zur Aufstockung der gesetzlichen Rente. Anders als bei einer Lebensversicherung gibt es keine angesparte Auszahlungssumme – stattdessen beginnt die Rentenzahlung unmittelbar. Die Höhe der Sofortrente hängt vom eingezahlten Betrag und der Lebenserwartung bei Vertragsbeginn ab.
Bei einer Bank wird Kapital einfach verbraucht, bis das Konto leer ist. Bei der Sofortrente hingegen übernimmt die Versicherung das Langlebigkeitsrisiko: Sie zahlt die monatliche Rente lebenslang – auch über die aufgebrauchte Kapitalsumme hinaus.
Bei der Sofortrente erfolgen die Zahlungen durch eine Versicherung – meist ein börsennotierter Finanzdienstleister mit hoher Kapitalkraft, gesetzlicher Aufsicht und Risikostreuung am Kapitalmarkt. Viele Versicherer gelten zudem als systemrelevant und sind staatlich gestützt. Im Gegensatz dazu erfolgt die Auszahlung bei der Leibrente durch eine Einzelperson – bei Zahlungsunfähigkeit entfällt die Rente.
Die Sofortrente unterliegt der Ertragsanteilbesteuerung – es wird also nur ein Teil der monatlichen Zahlung versteuert. Beispiel: Bei einem 65-Jährigen liegt der steuerpflichtige Ertragsanteil bei 18 % (Stand März 2021). Hat die Person einen Steuersatz von 20 %, zahlt sie 20 % Steuern auf 18 % der Rente – also effektiv nur 3,6 % der Gesamtsumme. Im Gegensatz dazu gilt die Leibrente vollständig als Einkommen – die gesamte Rentenzahlung wird versteuert.
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