Immobilien­verkauf mit Rück­anmietung

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Der Rückmietverkauf ist eine spezielle Form des Immobilienverkaufs mit lebenslangem Wohnrecht. Anders als bei der Immobilienverrentung zahlen die Verkäufer ein vertraglich vereinbartes monatliches Nutzungsentgelt (Miete) an den Käufer. Das Wohnrecht ist bei richtiger vertraglicher Gestaltung nicht kündbar – ein sicheres Modell für den Verbleib im eigenen Zuhause.

Was ist ein Rückmietverkauf?

Viele Eigentümer entscheiden sich für den Verkauf ihrer Immobilie, um schnell liquide Mittel freizusetzen. Eine Möglichkeit ist der Rückmietverkauf: Die Immobilie wird verkauft, bleibt aber mit einem lebenslangen, notariell gesicherten Wohnrecht belegt. Die Verkäufer erhalten eine hohe Auszahlung und können im vertrauten Zuhause wohnen bleiben – jedoch ohne weitergehende Nutzungsrechte wie beim Nießbrauch.

Alternative Bezeichnungen

Weitere gebräuchliche Bezeichnungen dafür sind der Rückanmietung, Sale and lease back oder Sale-and-Rent-Back. Insbesondere an den verwendeten Anglizismen ist erkennbar, dass es sich um ein grenzüberschreitend branchenübliches Produkt, allerdings im Privatbereich auch um einen Trend handelt.

Höhere Auszahlung, sichere Zukunft

Vorteile Immobilien­verkauf mit Rück­anmietung

Der Rückmietverkauf bietet Immobilieneigentümern die Möglichkeit, ihr Objekt zu verkaufen und weiterhin darin zu wohnen – gegen ein vertraglich geregeltes Nutzungsentgelt (Miete)

  • Schnelle Kapitalfreisetzung aus dem Eigenheim
  • Verkauf der Immobilie mit lebenslangem, notariell abgesichertem Wohnrecht
  • Weiterhin im Haus wohnen bleiben
  • Unterschied zum Nießbrauch: Kein erweitertes Nutzungsrecht (z. B. keine Vermietung durch Verkäufer)
  • Monatliche Mietzahlungen an den neuen Eigentümer
  • Sicherheit: Mietverhältnis nicht kündbar bei korrekter Vertragsgestaltung

Diese Lösung dient vor allem der schnellen Liquiditätsgewinnung, ohne den Verlust des vertrauten Wohnumfelds.

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