Immobilien­verrentung auf Nieß­brauch­basis

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Immer mehr Senioren interessieren sich für die Immobilienverrentung mit Nießbrauch – einem Modell, bei dem die Immobilie zwar verkauft, das lebenslange Wohnrecht jedoch erhalten bleibt. Dieses Konzept wird in Deutschland immer beliebter, da es Menschen ab 65 finanzielle Unabhängigkeit und ein sicheres Leben im gewohnten Zuhause bietet.

Nießbrauch – Was versteht man unter Nießbrauchsrecht?

Wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten an Ihre Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten, bietet der Nießbrauch eine sinnvolle Lösung. Er sichert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht und finanzielle Absicherung im Alter.

Als Eigentümer können Sie mit dem Nießbrauch einer anderen Person das dauerhafte Nutzungsrecht – etwa zum Wohnen oder Vermieten – einräumen, während Sie Eigentümer bleiben.

Der Nießbrauch ist personengebunden, nicht übertragbar und endet mit dem Tod des Berechtigten.

In der Immobilienverrentung ermöglicht der Nießbrauch den Verkauf der Immobilie, ohne auf das gewohnte Zuhause verzichten zu müssen.

Auf einen Blick

Vorteile Immobilien­verrentung auf Nieß­brauch­basis

  • Ein Nießbrauchrecht erlaubt die Nutzung fremden Eigentums
  • Dieses Nutzungsrecht lässt sich weder vererben noch verkaufen
  • Der Nießbraucher hat das Recht, das fremde Eigentum zu nutzen, zu verwalten oder zu vermieten
  • Es endet mit dem Tod des Nießbrauchers

Der Nießbrauch ist ein beliebtes Gestaltungsmittel bei der Überlassung von Immobilien im Familienkreis.

Im Überblick

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