Wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten an Ihre Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten, bietet der Nießbrauch eine sinnvolle Lösung. Er sichert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht und finanzielle Absicherung im Alter.
Als Eigentümer können Sie mit dem Nießbrauch einer anderen Person das dauerhafte Nutzungsrecht – etwa zum Wohnen oder Vermieten – einräumen, während Sie Eigentümer bleiben.
Der Nießbrauch ist personengebunden, nicht übertragbar und endet mit dem Tod des Berechtigten.
In der Immobilienverrentung ermöglicht der Nießbrauch den Verkauf der Immobilie, ohne auf das gewohnte Zuhause verzichten zu müssen.
Der Nießbrauch ist ein beliebtes Gestaltungsmittel bei der Überlassung von Immobilien im Familienkreis.
Ansässig in Thüringen sind wir zugleich deutschlandweit für Sie tätig. Mit frischen Ideen, fundierter Expertise und nachhaltigen Immobilienkonzepten begleiten wir Menschen in ganz Deutschland dabei, zukunftsfähige Entscheidungen rund um ihre Immobilie zu treffen.
um deine Lieblingshäuser und mehr zu speichern
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen einen Link zum Ändern Ihres Passworts.