Immobilienverrentung durch Leibrente

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Die Immobilienleibrente ähnelt einem Verkauf auf Raten. Sie basiert auf regelmäßigen, meist monatlichen Zahlungen – der sogenannten Leibrente. Diese wiederkehrenden Leistungen stellen den Kaufpreis dar und können individuell vereinbart werden, abhängig von den persönlichen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen der Vertragsparteien.

Was bedeutet Leibrente?

Die Leibrente wird im Bürgerlichen Gesetzbuch exakt definiert, womit schon mal verdeutlicht wird, dass es sich um ein juristisch reguliertes Konstrukt mit detailliert festgeschriebenen Vorgaben handelt. Die Leibrente ist eine spezielle Variante des Immobilienverkaufs. Das zugrundeliegende Vorgehen bei diesem Konzept: Die eigene Immobilie wird verkauft, allerdings abweichend zum herkömmlichen Kaufvertrag mit einem – normalerweise – lebenslangen Wohnrecht . Dieses Recht wird notariell dokumentiert und im Grundbuch eingetragen. Tatsächlich wechselt die Immobilie demnach den Eigentümer, der bisherige Besitzer kann aber weiterhin im vertrauten Zuhause wohnen.

Vorteile der Leibrente für den Verkäufer

Beim Hausverkauf mit Leibrente erhält der Verkäufer in festgelegten Zeitabständen (meist monatlich) eine Rente vom Käufer – als Aufbesserung zur gesetzlichen Rente. Diese Zahlungen erfolgen in der Regel lebenslang und enden mit dem Tod des Verkäufers. Dann geht die Immobilie vollständig an den Käufer über.

In der Praxis wird neben der Leibrente häufig auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart, sodass der Verkäufer im gewohnten Zuhause bleiben kann – ein zentraler Wunsch vieler Senioren, um im Alter keinen Umzug mehr vornehmen zu müssen.

Im Überblick

Vorteile Immobilienverrentung durch Leibrente

Hausverkauf mit Leibrente – so funktioniert es:

  • Der Verkäufer erhält vom Käufer eine (monatliche) Rente
  • Konsequenz ist die Erhöhung der Liquidität im Rentenalter
  • Wohnungsrecht auf Lebenszeit wird im Grundbuch eingetragen
  • Die Instandhaltung erfolgt durch den Käufer
  • Schuldenfreiheit für den Verkäufer, falls Kredite abzulösen sind

Unbedingt beachten:

  • Die Eigentumsrechte des Verkäufers erlöschen
  • Keine Wertsteigerung durch Eigentumsübertragung an den Verkäufer
  • Keine Flexibilität in der Nutzung, so zum Beispiel ist Nießbrauch (Vermietung, Verpachtung) nicht mehr möglich
  • Das Risiko liegt größtenteils beim Verkäufer
  • Die Instandhaltungskosten mindern den Immobilienwert
  • Auf einen Teil der Leibrente werden Steuern erhoben

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