Die Leibrente wird im Bürgerlichen Gesetzbuch exakt definiert, womit schon mal verdeutlicht wird, dass es sich um ein juristisch reguliertes Konstrukt mit detailliert festgeschriebenen Vorgaben handelt. Die Leibrente ist eine spezielle Variante des Immobilienverkaufs. Das zugrundeliegende Vorgehen bei diesem Konzept: Die eigene Immobilie wird verkauft, allerdings abweichend zum herkömmlichen Kaufvertrag mit einem – normalerweise – lebenslangen Wohnrecht . Dieses Recht wird notariell dokumentiert und im Grundbuch eingetragen. Tatsächlich wechselt die Immobilie demnach den Eigentümer, der bisherige Besitzer kann aber weiterhin im vertrauten Zuhause wohnen.
Beim Hausverkauf mit Leibrente erhält der Verkäufer in festgelegten Zeitabständen (meist monatlich) eine Rente vom Käufer – als Aufbesserung zur gesetzlichen Rente. Diese Zahlungen erfolgen in der Regel lebenslang und enden mit dem Tod des Verkäufers. Dann geht die Immobilie vollständig an den Käufer über.
In der Praxis wird neben der Leibrente häufig auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart, sodass der Verkäufer im gewohnten Zuhause bleiben kann – ein zentraler Wunsch vieler Senioren, um im Alter keinen Umzug mehr vornehmen zu müssen.
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